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AGB

  1. Geltungsbereich, Anbieter und Vertragsgegenstand
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
      Eva-Maria Schmid
      WohnRaumWandel – Raumplanung & Design
      Bismarckstr. 9
      95444 Bayreuth
      (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) im Zusammenhang mit den angebotenen Interior Design Leistungen.
    2. Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für sämtliche Aufträge und Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
    3. Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin sind Interior Design Leistungen in Form von Entwurf und Planung von Raumgestaltungs- und Einrichtungskonzepten unter ästhetischen Designaspekten. Auf ausdrücklichen Wunsch werden auch Bauleitung und Bauorganisation unter gestalterischen und funktionellen Gesichtspunkten sowie entsprechende weitere Ausführungs- und/oder Designleistungen. Die vertragsspezifischen, vom Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen, ergeben sich aus den einzelnen Angeboten.
  2. Zustandekommen des Vertrags
    1. Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Auftraggeber lediglich dazu aufgefordert, ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren
    2. Auf Basis des Erstgesprächs wird ein für den Auftraggeber passendes Angebot erstellt und ihm übermittelt.
    3. Der Auftrag kommt verbindlich zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich annimmt. Die Übermittlung des Angebotes und die Annahme erfolgen i.d.R. per Mail. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
    4. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB an.
  3. Leistungen der Auftragnehmerin
    1. Die Ausführungen der Dienstleistungen belaufen sich auf Beratungen, Entwurf und Planung. Stellt die Auftragnehmerin den Entwurf für den Auftraggeber her, steht ihr außerdem das Urheberrecht sowie der Eigentum an diesem zu.
      Es werden bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages nur Nutzungsrechte eingeräumt.
    2. Da sie keinen Einfluss darauf hat, schuldet die Auftragnehmerin lediglich den Entwurf und die Planung und nicht die Herstellung der Endfassung. Die Umsetzung der Planung liegt im Ermessen des Auftraggebers und ist keine Voraussetzung dafür, dass die Leistungen der Auftragnehmerin zur Abrechnung gebracht werden können.
    3. Sofern beauftragt, wir die Bauleitung und -überwachung ausschließlich aus gestalterischer Sicht sowie einwandfreier Funktionalität sowie Termintreue erbracht. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    4. Eine Änderungen eines akzeptierten Entwurfes, auch mündlich erteilt, wird dem Auftraggeber gemäß der jeweils gültigen Preise gesondert in Rechnung gestellt.
    5. Die Auftragnehmerin kann zur Vertragserfüllung Dritte als Subunternehmer heranziehen und Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilen.
    6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zu erteilen. Soweit erforderlich, hat er Besichtigungen der auftragsrelevanten Immobilien zu ermöglichen.
    7. Hält der Auftraggeber Terminabsprachen nicht ein, ohne diese 24 Stunden vorher abzusagen, hat er der Auftragnehmerin ihren dadurch bedingten Zeitaufwand und/oder ihre Reisekosten in angemessener Höhe zu erstatten.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise für die Interior Design Leistungen werden individuell auf Basis der Kundenanfrage festgelegt und in dem entsprechenden Angebot durch die Auftragnehmerin mitgeteilt.
    2. Die Zahlungsbedingungen werden ebenfalls in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin festgelegt.
  5. Gewährleistung und Haftung
    1. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
    2. Die Auftragnehmerin haftet nicht für etwaiges Nichtgefallen der erstellten Entwürfe oder Planungen.
    3. Haftungsausschluss für Raummaße
      a) Die von der Auftragnehmerin aufgenommenen Raummaße dienen lediglich zur Planung und Orientierung und entsprechen dem zum Zeitpunkt der Aufnahme aktuellen Stand. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Raummaße.
      b) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die von der Auftragnehmerin aufgenommenen Raummaße vor der Realisierung mit anderen Gewerken zu überprüfen und gegebenenfalls zu bestätigen. Eine Haftung der Auftragnehmerin für die Richtigkeit der Raummaße ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Raummaße selbst und falsch aufnimmt oder nicht überprüft.
    4. Haftungsausschluss für technische Umsetzbarkeit
      Die von der Auftragnehmerin erarbeiteten Entwürfe und Konzepte dienen ausschließlich der Ideenfindung und Inspiration. Sie stellen keine Bau- oder Ausführungsplanung dar und berücksichtigen keine statischen, technischen oder behördlichen Anforderungen.
      Der Auftraggeber ist verpflichtet, die technische Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit der vorgeschlagenen Konzepte vor Umsetzung durch geeignete Fachplaner oder Fachfirmen (z. B. Architekten, Statiker, Elektriker, Installateure) prüfen zu lassen. Eine Haftung der Auftragnehmerin für bauliche, technische oder genehmigungsrechtliche Umsetzungen ist ausgeschlossen.
    5. Eine Haftung für Drittunternehmen, die die Auftragnehmerin dem Auftraggeber für die Ausführung der Planungen lediglich vermittelt hat und die keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin sind, ist ausgeschlossen.
    6. Die Haftung der Auftragnehmerin ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
  6. Kündigung
    1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Annahme des Angebots oder der Auftragsbestätigung und endet mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.
    2. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach angemessener Fristsetzung nicht behebt.
    3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist an die zuletzt bekannte Adresse der jeweiligen Vertragspartei zu richten.
  7. Datenschutz
    1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die vom Auftraggeber übermittelten Daten nur für die Zwecke der Leistungserbringung zu verwenden.
  8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    1. Die geistigen Werke der Auftragnehmerin, einschließlich Zeichnungen, Grafiken, Bilder, angefertigte Fotos, Entwürfe und Planungsunterlagen, unterliegen den rechtlichen Bestimmungen des Urhebergesetzes.
    2. Die Auftragnehmerin behält sich alle Rechte an den genannten geistigen Werken vor. Der Auftraggeber erwirbt durch die Beauftragung der Leistungen der Auftragnehmerin lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
    3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Unterlagen zu Dokumentations- oder Werbezwecken zu verwenden und in anonymisierter Form gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu veröffentlichen.
    4. Sämtliche auf der Website www.wohnraumwandel.de vorliegenden Informationen, Texte, Grafiken und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt und bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
  9. Änderungen der AGB
    1. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
    2. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht.
  10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist als Gerichtsstand die Stadt Bayreuth vereinbart.
  11. Salvatorische Klausel:
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

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Euer Zuhause neu gedacht:
Ich mache aus schwierigen Grundrissen durchdachte Family Homes zum Wohlfühlen & Ankommen.
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„Ja, also eigentlich sollten die Kinder in den Bet „Ja, also eigentlich sollten die Kinder in den Betten schlafen“. 
„Hm… wenn ich es genau überlege, haben die Kinder noch nie in dem Zimmer geschlafen“
„Aber sie wollten soooo gerne das Hausbett/Stockbett/… haben“

Jede Familie. Immer. Wenn ich ein Kinderzimmer für kleinere Kids plane. 

Aber mal ehrlich: Ein Kinderbett, das als reine Deko oder überdimensioniertes Puppenbett dient, ist einfach nur PLATZVERSCHWENDUNG.

Also habt ihr hier 3 Lösungen für besseren Schlaf und mehr Raum im Kinderzimmer.

Dargestellte Produkte (unbezahlte, unbeauftrage Werbung):
Slide 1:
- Sebra Bett „Forest Lake Blue“
- OLIVER FURNITURE Wood Mini+ Juniorbett

Slide 5:
- @ehrenkind FAMILIENBETT PLANO EICHE
- @jotexofficial BOLINA Kinderbett

WohnRaumWandel KinderzimmerDesign Familienschlaf RoomRedesign EuerZuhauseNeuGedacht
„Echt jetzt? Wie soll das den funktionieren?“ - DE „Echt jetzt? Wie soll das den funktionieren?“ - DER häufigste Kommentar von allen, denen wir von unseren Küchen-Umbau-Plänen erzählt haben🤪.

Und ja, ich verstehe es. Eine Küche ins Obergeschoss zu verlegen klingt erstmal komisch.

But… hear me out: Vorher war im Obergeschoss unserer Wohnung nur ein riesiges Wohnzimmer. Kaum genutzt. Dafür einer der hellsten Räume der Wohnung, mit direktem Zugang zur Dachterrasse.

Also haben wir umgedacht.
Küche und Essbereich rauf ins Obergeschoss. Offener Wohn-Ess-Bereich mit Licht und Terrasse. 
Und unten? Auf einmal zwei Räume frei. Und damit endlich zwei Kinderzimmer für die Jungs da.
Alle happy. Und ich würde es jederzeit wieder so machen.

Was du daraus mitnehmen darfst:
Manchmal muss man den Grundriss wirklich neu denken, auch wenn das Umfeld erstmal skeptisch ist. Und manchmal braucht es einfach jemanden, der dir zeigt, was in deinen vier Wänden wirklich möglich ist.

Genau das mache ich:
Wenn du das Gefühl hast, dein Grundriss gibt noch nicht das her, was er könnte: Lass uns das gemeinsam anschauen. 
Buch dir dafür deinen Kennenlern-Call. Link wie immer in der Bio 🙃

WohnRaumWandel GrundrissNeuDenken EuerZuhauseNeuGedacht
Einfach nur eine Trennwand einziehen? Sorry, aber Einfach nur eine Trennwand einziehen? Sorry, aber so einfach machen wir es uns nicht….

Und wenn wir die Chance sehen, mehr Fläche rauszuholen und dadurch gleichzeitig zwei gleich große Zimmer zu schaffen (hey, alles was Streit zwischen den Kids vermeidet zählt) - erst dann ist es wirklich eine richtig gelungene Lösung für unsere Kunden-Families 🙃

Was meint ihr? Wärt ihr selbst auf diese Lösung gekommen?

Falls nein und ihr aber dringend jemanden braucht, der genau so ambitioniert euren fehlenden Raum findet:

Bucht euch den Layout Check (Link in der Bio) und ich zeige euch auf, wie ihr aus eurer bestehenden Fläche mehr rausholt. 

WohnRaumWandel LayoutCheck EuerZuhauseNeuGedacht
Mal ehrlich, wer kennt es von sich Zuhause?
Ihr ha Mal ehrlich, wer kennt es von sich Zuhause?
Ihr habt ein richtig schönes Wohnzimmer. Groß. Offen. L-Couch. Alles da.
Und trotzdem…bleiben eure Gäste immer am Esstisch oder Küchentresen sitzen.

Nicht, weil euer Sofa ungemütlich ist. Sondern weil eine einzelne L-Couch kein gutes Setting ist, in dem ihr euch mit Freunden entspannt unterhalten könnt, während die Kids nebenher spielen. 

Genau deswegen ist es so wichtig, bei der Raum- und Einrichtungsplanung nicht nach Standards zu gehen. Sondern ehrlich sich zum Start zu Fragen: Was wollen wir als Familie in dem Raum machen? Wie wollen wir uns fühlen? Was wollen wir hier erleben? 

Und wenn die Antwort ist: wir wollen so oft wie möglich entspannte Nachmittag mit Freunden verbringen, dann weißt du jetzt, was du anders machen kannst.

Produkte auf der ersten Slide:
- Sofa DAPHNE von SOFACOMPANY
- Sessel BABETTE von SOFACOMPANY
- Bouclé-Polsterhocker ELLIE von WESTWING

#wohnraumwandel #layoutmasterplan #euerzuhauseneugedacht
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